„Eine neue Zeitaera hat begonnen.
Es reicht nicht mehr aus, nur die Krankenkassen- und
Rentenversicherung abzumelden."

Bis vor kurzem haben wir als Ihr Trauerfallratgeber meist 3 Abmeldungen für Sie Sie durchgeführt. Rente, Krankenkasse, Versorgungsamt. Was aber ist nun in Zukunft mit Facebook, Google, Instagramm, ... ?

Wie wollen Sie diesen Nachlaß für sich regeln?

Solange Sie nicht in Besitz des Passwortes sind, haben Sie zunächst keine Rechte auf den Account Ihres Verstorbenen.

Am besten kümmern Sie sich zu Lebzeiten um dieses Thema und stellen einer Ihnen vertrauten Person eine Vollmacht aus, diese Dinge für Sie zu regeln.

Gerne helfen wir Ihnen auch in diesem noch sehr jungen Themenfeld weiter.

Inspirationen


Das Wichtigste in Kürze:

  • Stirbt eine Person, bleiben oft viele persönliche Daten und Fotos in Sozialen Netzwerken oder über Cloud-Dienste zurück.
  • Regeln Sie Ihr digitales Erbe rechtzeitig und legen Sie fest, was mit Ihren einzelnen Konten und Daten nach dem Tod passieren soll.
  • Es ist sinnvoll, eine Person des Vertrauens mit allen Aufgaben rund um Ihr digitales Erbe zu betrauen. Halten Sie dies schriftlich in einer Vollmacht fest.
  • Erstellen Sie zudem eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten für Ihre Vertrauensperson.
  • Unsere Muster-Vollmacht und Muster-Liste helfen, Ihren digitalen Nachlass im Netz zu regeln.

Wie kann der digitale Nachlass geregelt werden

Der digitaler Nachlass kann beispielsweise einer „digitalen Vorsorgevollmacht“ geregelt werden. Darin sollte vermerkt sein, wie nach dem Ableben mit welchen Accounts und Inhalten verfahren werden sollen. Zudem sollte ein Nachlassverwalter bestimmt eingesetzt und festgelegt werden, wo die Passwortliste, die angelegt werden sollte, aufbewahrt wird.

Die Passwortliste ist eine Liste, in der die Passwörter für sämtliche Konten vermerkt sind. Diese kann analog erstellt und an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, auf einem passwortgeschützten Stick gespeichert werden oder mit einem Passwortmanager erstellt werden. Neben der Passwortliste ist es auch ratsam, noch einen Ordner anzulegen, in dem alle Konten gelistet sind, sowie alle weiteren Dinge, die zum digitalen Erbe gehören, um dem Nachlassverwalter ein großes Stück Arbeit abzunehmen.

Zu beachten ist, dass das die digitale Vollmacht datiert und signiert sein sollte und so aufzubewahren ist, dass es nach dem Tod des Erblassers auch zu finden ist. Zudem sollte eindeutig erkennbar sein, dass die Verfügung auch über den Tod hinaus wirksam ist. Um sicher zu gehen sollte auch beim Verfassen der gesamten Ablauf  für den digitalen Nachlass ein Notar zu Rate gezogen werden.

Keine gesetzlichen Regelungen für das digitale Erbe

Auch wenn das „klassische“ Erbe in einem Band des BGB geregelt ist, ist dort nichts über das digitale Erbe zu finden. So ist zum Beispiel bis heute unklar, ob Abos bei Streamingdiensten vererbbar sind oder nicht.
Dementsprechend haben Plattformen wie Google oder Facebook dem Nutzer die Möglichkeit eingerichtet selbst vorsorglich zu entscheiden, was nach seinem Tod mit seinem Konto passieren soll.

Bei Facebook kann angegeben werden, ob das Konto gelöscht oder in einen Gedenkzustand versetzt werden soll. Falls letzteres der Fall ist, kann zudem ein Nachlasskontakt angegeben werden, der dann eingeschränkten Zugriff auf das Konto hat.

Google hat sogar einen Kontoinaktivitätsmanager. Wird das Konto nicht mehr aktiv benutzt, kann vorher angegeben werden, ob dann alle Kommentare und Beiträge bei YouTube und Co gelöscht werden sollen oder nicht.

Die Problematik ist Länderübergreifend

Selbst wenn es zukünftig eine klare Definition in der deutschen Rechtsprechung geben, ist immer noch nicht gewährleistet, dass sämtliche EU Staaten und vor allen Dingen Nicht EU Staaten einheitliche Gesetzessprechungen aussprechen werden.
Das Problem, welches sich hier eindeutig darstellt, ist Länderübergreifend.